Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern

Vereidigte Übersetzer mit hoher Fachkompetenz

Für juristisch relevante Übersetzungen ist häufig eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Diese ist nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung, die die Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift bescheinigt und etwa durch einen Notar erfolgt. Eine beglaubigte Übersetzung kann nur durch einen vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Dieser ist immer nach Landesrecht ermächtigt oder öffentlich bestellt. Da die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ nicht geschützt ist, kann sich theoretisch jeder als Übersetzer bezeichnen und diesen Beruf ausüben. Doch nur ein vereidigter Übersetzer kann als Urkundenübersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Übersetzer mit seiner Unterschrift, dass die Übersetzung einer fremdsprachlichen Urschrift, also des Ausgangstextes, vollständig und korrekt ist.

Wie funktionieren beglaubigte Übersetzungen?

Die beglaubigte Übersetzung besteht aus der Urschrift (bei Urkunden normalerweise in Kopie), die mit der Übersetzung zusammengeheftet wird, darauf dem Beglaubigungsvermerk sowie Stempel und Unterschrift des Übersetzers. Sie ist nur in dieser Form rechtlich gültig. Da der Beglaubigungsvorgang gewöhnlich allein schon durch die Übermittlung der Dokumente per Post mehrere Tage in Anspruch nimmt, ist es notwendig, für Beglaubigungen ausreichend Zeit einzuplanen.

Sonderfälle

In manchen Fällen werden beglaubigte Übersetzungen bestimmter Landgerichte gefordert. Das bedeutet beispielsweise, dass der beglaubigende Übersetzer zwingend beim Amtsgericht München vereidigt sein muss. Da 24translate über ein großes Netzwerk vereidigter Übersetzer weltweit verfügt, sind wir in der Lage, auch speziellen Anforderungen gerecht zu werden.

Apostillierte Übersetzungen: die Überbeglaubigung

In manchen Fällen, etwa vor Gericht, genügt eine beglaubigte Übersetzung nicht. Mit einer Legalisation wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt. Dabei werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels bestätigt. Dies geschieht in einer Botschaft oder in einem Konsulat. Im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 die Apostille zur Erleichterung des internationalen Urkundenverkehrs eingeführt. Statt des aufwendigen Legalisationsprozesses wird hier zunächst eine beglaubigte Übersetzung angefertigt. Anschließend wird das Dokument am Landgericht, an dem der Übersetzer vereidigt ist, überbeglaubigt oder apostilliert, d. h., das Landgericht bestätigt mit Stempel und Unterschrift auf dem Dokument, dass der Übersetzer dort vereidigt ist. Das Haager Übereinkommen betrifft momentan 108 Staaten. Für die rechtliche Gleichstellung von Dokumenten aller anderen Staaten ist weiterhin eine Legalisation notwendig.

Auszug aus unserer Kundenliste

ERGÄNZENDE LEISTUNGEN & ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Informieren Sie sich hier zu weiteren übersetzungsrelevanten Themen & Dienstleistungen.

Sprachenvielfalt

24translate bietet seinen Kunden eine große Auswahl an Ausgangs- und Zielsprachen. So erhalten Sie auf Wunsch alle Übersetzungen aus einer Hand!

Mehr erfahren

Juristische Übersetzungen

24translate verfügt über ausgewiesene Spezialisten in allen Rechtsgebieten, ob Strafrecht, Privatrecht oder öffentliches Recht: Informieren Sie sich über unsere Übersetzungskompetenz im Bereich Recht!

Mehr erfahren

Sicherheit & Vertraulichkeit

Die sichere Übertragung & Verwahrung der Dokumente unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Ihre sensiblen Informationen auch innerhalb unseres Unternehmens besonders geschützt werden!

Mehr erfahren

Express-Übersetzungen

Sie bestellen, wir liefern – und das bei Bedarf auch binnen weniger Stunden. Erfahren Sie mehr über unsere Liefermodi!

Mehr erfahren

Qualitätsstufen

Unser Standard: zweistufige Übersetzungen nach dem 4-Augen-Prinzip. Ihre Texte sollen stilistisch perfekt und genau auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten sein? In diesen Fällen bietet sich ein dreistufiges Vorgehen an.

Mehr erfahren

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an unter 040 480 632-0* oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service**:

API-Schlüssel fehlt! Siehe https://www.google.com/recaptcha/admin
* Erreichbar Mo.–Fr. 08:30 bis 18:30 Uhr

… oder senden Sie uns Ihre Nachricht**:

API-Schlüssel fehlt! Siehe https://www.google.com/recaptcha/admin
**Wir verwenden Ihre Daten nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Bitte beachten Sie insoweit auch die Datenschutzhinweise